- Disagio
- Damnum, Diskont, Abgeld. 1. Begriff: Spanne, um die der Preis oder Kurs hinter dem Nennwert eines Wertpapiers oder der Parität einer Geldsorte zurückbleibt bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag von Verbindlichkeiten. Aktien dürfen nicht mit D. ausgegeben werden (§ 9 AktG). Die Vereinbarung eines D. findet in der Kreditwirtschaft Anwendung bei Festzinsvereinbarungen in Darlehensverträgen. Ein D. bedeutet für den Schuldner (Darlehensnehmer, Emittenten) eine Verteuerung der Verzinsung seiner Verbindlichkeit. Für den Gläubiger bedeutet ein vereinbartes D. eine Verbesserung der Verzinsung (Rendite) seiner Geldanlage oder Ausleihe gegenüber der Normalverzinsung (Nominalzins). Bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses ist das D. laufzeitanteilig auf die Zinsen zu verrechnen. Bei Privatpersonen sind Kreditinstitute verpflichtet, bei Vereinbarung eines D. den „anfänglichen effektiven Jahreszins“ im Kredit- oder Darlehensvertrag anzugeben.- 2. Bilanzielle Behandlung: Handelsrechtlich ist Aktivierung (§ 250 III HGB) möglich, dann gesonderter Ausweis vorgeschrieben, während der Rückzahlungszeit durch Abschreibungen zu tilgen; D. kann auch als Zinsaufwand des Kreditaufnahmejahres angesetzt werden.- Gegensatz: ⇡ Agio.
Lexikon der Economics. 2013.